Situative Winterreifenpflicht: ein klares Jein
Von Oktober bis Ostern oder spätestens bei Temperaturen von 7 Grad Celsius abwärts – die Faustformeln rund um das Thema Winterreifen sind weithin bekannt.
Dabei verliert das Thema in Zeiten des Klimawandels und der auch im Winter inzwischen immer zahlreicher werdenden warmen Tagen an Brisanz. Angesichts dessen voll auf Sommerreifen zu setzen, kann jedoch fatale Folgen haben, wenn der Winter überraschend doch noch mit Eis, Schnee und Matsch um die Ecke kommt. Man mag es kaum glauben, aber diese Möglichkeit besteht nach wie vor. Und eben dann greift die „situative Winterreifenpflicht“. Sie besagt, dass Winterreifen, genauer: M+S-Reifen, immer dann aufgezogen sein müssen, wenn es winterliche Straßenverhältnisse erfordern. Bei falscher Bereifung drohen Bußgelder und Einschnitte beim Versicherungsschutz. Eine Alternative zu Sommer- und Winterreifen können Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol sein.
Übrigens sollte nicht nur den Reifen in der kalten Jahreszeit Aufmerksamkeit geschenkt werden. Kälte und Frost können zu Beschlag oder Eis auf den Fahrzeugscheiben führen. Hier gibt es keine Zweifel: Für Durchblick ist zu sorgen. Denn wenn ein Unfall aufgrund unzureichender Sicht passiert, kann der Kfz-Kaskoversicherer den Schadenersatz verweigern bzw. reduzieren. Darüber hinaus können solche „Blindfahrten“ auch mit einem Bußgeld belegt werden.
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