Cyberkriminalität - Kleine Betriebe oft noch zu sorglos
26.05.2023
Tel. 0871-62412 Fax. 0871-66956 E-Mail. m.schwanner@proma-vm.de
Schwanner Versicherungsmakler GmbH
Bannwallstrasse 4
84034 Landshut
Tel.: 0871-62412
Fax: 0871-66956
E-Mail: m.schwanner@proma-vm.de
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
Schwanner Versicherungsmakler GmbH
GF: Manfred Schwanner
Bannwallstr. 4, 84034 Landshut
Tel: 0871/62412 Fax: 0871/66956
Mobil: 0170/8321189
Mail: m.schwanner@proma-vm.de Web: www.schwanner.de
1 . Ihr Vertragspartner ist tätig als Versicherungsmakler
mit Erlaubnis nach : § 34 d Abs. 1 der GewO
Register-Nr.: D-TDK5-7JKK2-86
2 . Ihr Vertragspartner besitzt eine Genehmigung als Immobiliardarlehensvermittler
nach: § 34 i Abs. 1 Satz 1
Register-Nr.: D-W-155-65SD-92
Aufsichtsbehörde: Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Kooperationspartner: IngDiBa, Prohyp, regionale Banken
Veränderungen der Anbieterliste können Sie unter www.schwanner.de/dritte auf unserer Internetseite nachlesen.
Bei Interesse können Sie die o.g. Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen bei der gemeinsamen Registerstelle:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 01806 00 58 50 (0,20 € / Anruf).
Internet: www.vermittlerregister.info
Vom Versicherungsmakler werden Vermittlungs- und Betreuungsleistungen zu Versicherungs- und Bausparverträgen erbracht. Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Vergütung
Für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalten wir in der Regel eine Courtage die vom Versicherungsunternehmen an uns ausbezahlt, aber wirtschaftlich vom Kunden getragen wird, da sie in der Versicherungs-prämie enthalten ist. Über die vorgenannte Vergütung erhalten wir keine anderen Zuwendungen.
Beteiligungen
Es besteht keine Beteiligung an und von Versicherungsunternehmen von mehr als 10 %
Beschwerde- / Schlichtungsstellen
Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Streitbeilegungsverfahren im Bereich Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO:
Wir nehmen an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen für Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO teil:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632 , 10006 Berlin , www.versicherungsombudsmann.de
Für die Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Umfang der Befugnisse
Der Immobiliardarlehensvermittler vermittelt und berät umfassend und ist nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.
Höhe der vom Verbraucher verlangten Vergütung
Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist auch die Dienstleistung der Schwanner Versicherungsmakler GmbH abgegolten. Wir verlagen von Ihnen auch keine Nebenentgelte.
Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten
Vom Finanzierungspartner mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, erhält die Schwanner Versicherungsmakler GmbH bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlertätigkeit.
Die genaue Höhe unserer Vergütung steht zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht fest, da wir das für Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Vergütungen zwischen 0 % und 3 % vom Finanzierungspartner gezahlt werden.
Die genauen Details werden Ihnen rechtzeitig vor Vertragsabschluß auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt.
Abhängig vom im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungsparter der Schwanner Versicherungsmakler GmbH darüber hinaus jährlich ggf. eine zusätzliche Sondervergütung. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe wir eine solche Vergütung erhalten. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.
Beschwerde. / Schlichtungsstelle
Versicherungsmakler
Von Versicherungsvermittlern steht allein der Versicherungsmakler auf der Seite seiner Kunden! Im Register benannt als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs.1 GewO. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten einer hinreichenden Anzahl von verschiedenen Versicherern am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und die er im letztgenannten Fall seinen Kunden benennt.
Mehrfachagent (ungebundener Versicherungsvertreter)
Im Register benannt als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs.1 GewO. Der ungebundene Vertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm zur Vermittlung angebotenen Versicherer. Er ist verpflichtet die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf Seiten der Versicherungsunternehmen. Der ungebundene Vertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er muss diese Versicherer seinen Kunden benennen. Der ungebundene Vertreter ist jedoch nicht verpflichtet für seine Kunden hinreichenden Marktüberblick zu gewähren.
Ausschließlichkeitsvermittler (gebundener Versicherungsvertreter)
Im Register benannt als gebundener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs.4 GewO. Gebundene Vertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherer bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Interessen der von Ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von Ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Vertreter muss den/die Versicherer bzw. Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich tätig ist.
Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, Ihnen beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Pflichtinformationen (Erstinformation) zu unserem Unternehmen zu überlassen.
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